Belgien
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Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1 Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt
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Bosnien-Herzegowina
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Bulgarien
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Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein.
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Dänemark
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Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfühlt sein:
1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
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Deutschland
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Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein.
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Estland
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Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das in der Sprache englisch, ruisisch oder estisch eingetragen wird. Tollwutschutzimpfung, mindestens 30Tage höchstens jedoch 12 Monate alt. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
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Finnland
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Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht erforderlich, sie wird jedoch empfohlen.
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Frankreich
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Eine gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist die Einreise nicht gestattet.
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Griechenland
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Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass erforderlich.
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Großbritannien
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Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Die Tiere müssen 6 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem müssen die Tiere 24 bis 48 Stunden vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Die Quarantäne entfällt seit Neuestem.
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Irland
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Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren.
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Italien
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Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen. Jeder Hund muss in der Öffentlichkeit an der Leine.
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Kanada
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Bestimmungen wie für USA.
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Kroatien
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Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
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Norwegen
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Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940 begin_of_the_skype_highlighting 0047-22241940 end_of_the_skype_highlighting. Dort erhalten Sie alle Informationen.
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Österreich
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Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen.
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Polen
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Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein.
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Portugal
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Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants und Strände
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Rumänien
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein.
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Schweden
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Tierärztliches Tollwutimpfung. Frühestens 4 Monate nach der letzten Tollwutimpfung muss der Tierarzt einen Antikörpertest vornehmen. Bedeutet, Blut abnehmen und ins Labor senden, damit der Schutz vor Tollwut bestätigt wird. Höchstens 10 Tage vor Abfahrt, muss der Hund eine Wurmkur gegen gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp ) bekommen, die im Pass bestätigt werden muss. Zur Reise benötigen Sie also im original:Heimtierpass, Antikörpertest (Tollwut) und Chip
mehr Infos unter: http://www.schwedenkontakt.de/informationen_zur_hundeeinfuhr.htm
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Schweiz
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Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.
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Slowenien
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung.
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Spanien
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Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein.
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Türkei
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Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden.
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Ungarn
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Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein.
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USA
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Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen.
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