Urlaub mit dem Hund


 

 


 

Ein Hund muss im Fahrzeug gesichert werden.

 

 

 

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist.
Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein.
Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

 

Dies sind nun nur die normalen Bußgeldstrafe, wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird.

 

 

 



Es gibt verschiedene Sicherungsarten für Hunde.

 

Hundesicherheitsgurt

 

Tiersicherheitssitz "Doggy Safe"

 

Trenngitter für den Fahrzeuginnenraum

 

Trenngitter für den Laderaum

 

 

 

Transportboxen

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Urlaub mit Hund

 

 

 

Sie wollen mit Ihrem Hund Verreisen oder planen eine Reise.

 

Es gibt ein paar ganz wichtige Einreisebestimmungen aber 

 

auch Ausreisebestimmungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Kennzeichnung der Tiere - Mikrochip oder Tätowierung

 


Gemäss Verordnung(EG) Nr.998/2003 müssen Hunde, Katzen und Frettchen 

 

ab 3. Juli 2004 für Reisen in die EU und innerhalb der EU mit einem Mikrochip 

 

gekennzeichnet sein. Während 8 Jahren wird auch eine deutlich erkennbare 

 

Tätowierung zur Kennzeichnung noch toleriert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Impfen - Impfungen Ausland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Belgien

 

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1 Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt

 

 

 

 

 

Bosnien-Herzegowina

 

 

 

 

 

 

Bulgarien 

 

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein.

 

 

 

 

 

Dänemark

 

Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):

Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfühlt sein:

1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.

 

 

 

 

 

Deutschland

 

Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein.

 

 

 

 

 

Estland

 

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das in der Sprache englisch, ruisisch oder estisch eingetragen wird. Tollwutschutzimpfung, mindestens 30Tage höchstens jedoch 12 Monate alt. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

 

 

 

 

 

 

Finnland

 

Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht erforderlich, sie wird jedoch empfohlen.

 

 

 

 

 

Frankreich

 

Eine gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist die Einreise nicht gestattet.

 

 

 

 

 

Griechenland

 

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass erforderlich.

 

 

 

 

 

Großbritannien

 

Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Die Tiere müssen 6  Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem müssen die Tiere 24 bis 48 Stunden vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Die Quarantäne entfällt seit Neuestem. 

 

 

 

 

 

Irland

 

Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren.

 

 

 

 

 

Italien

 

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen. Jeder Hund muss in der Öffentlichkeit an der Leine.

 

 

 

 

 

Kanada

 

 

 

Bestimmungen wie für USA.

 

 

 

 

 

 

Kroatien

 

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. 

 

 

 

 

 

Norwegen

 

Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940 begin_of_the_skype_highlighting              0047-22241940      end_of_the_skype_highlighting. Dort erhalten Sie alle Informationen.

 

 

 

 

 

Österreich

 

Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen.

 

 

 

 

 

Polen

 

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein.

 

 

 

 

 

Portugal

 

 

 

Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants und Strände

 

 

 

 

 

Rumänien

 

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein.

 

 

 

 

 

Schweden

Tierärztliches Tollwutimpfung. Frühestens 4 Monate nach der letzten Tollwutimpfung muss der Tierarzt einen Antikörpertest vornehmen. Bedeutet, Blut abnehmen und ins Labor senden, damit der Schutz vor Tollwut bestätigt wird. Höchstens 10 Tage vor Abfahrt, muss der Hund eine Wurmkur gegen gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp ) bekommen, die im Pass bestätigt werden muss. Zur Reise benötigen Sie also im original:Heimtierpass, Antikörpertest (Tollwut) und Chip

mehr Infos unter: http://www.schwedenkontakt.de/informationen_zur_hundeeinfuhr.htm

 

 

 

 

 

Schweiz

 

Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.

 

 

 

 

 

Slowenien

 

Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung.

 

 

 

 

 

Spanien

 

Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein.

 

 

 

 

 

Türkei

 

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden.

 

 

 

 

 

Ungarn

 

Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein.

 

 

 

 

 

USA

 

Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen.

 

 

 

 

Leinen und Maulkorbpflicht

 

Österreich

Slowakische Republik 

Italien

Ungarn

Portugal

Spanien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reisen mit dem Hund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Flugzug

 

Kleine Hunde bis zu 5 kg können als Handgepäck mitgenommen werden, aber nur ein 

 

Hund pro Flug. 

 

Größere Hunde reisen im vollklimatisierten Frachtraum. Auch hier wird der Hund in einer 

 

Hundebox aus Plastik transportiert. Für den Transport wird folgende Gebühr 

 

berechnet: pro Kilo über dem zulässigen Freigepäck 1% des Flugpreises 1. Klasse. 

 

Für die Abfertigung in der Frachtabteilung müssen international feststehende Regeln 

 

beachtet werden:

 

 

 

- 2 Stunden vor dem Flug soll der Hund noch einmal leichtes Futter bekommen

 

- Es muss gewährleistet sein, dass in der Hundebox die Luft zirkuliert

 

- Welpen mit einem Lebensalter unter 8 Wochen sollen nicht mit dem Flugzeug 

 

  transportiert werden

 

- Es soll dem Hund ein vertrauter Gegenstand, z. B. ein Spielzeug, mitgegeben 

 

  werden;

 

- Der Name des Hundes soll deutlich auf der Hundebox geschrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise mit Zug - Bahn und Hund

 

Kleine Hunde dürfen in einer Transportbox auf dem Schoß des Besitzers kostenfrei 

 

mitfahren. Bitte aber vorher nochmals nachfragen.

 

Größere Hunde brauchen eine Fahrkarte, die die Hälfte des normalen Fahrpreises kostet; 

 

im Zug müssen sie Leine und Maulkorb tragen.

 

In den Schlafwagen können Sie Ihren Hund nur mitnehmen, wenn Sie das komplette 

 

Abteil buchen.


 

 
 
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